Deutsch Test für Zuwanderer

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Um das “Zertifikat Integrationskurs” zu erhalten, müssen Sie zunächst in der Sprachprüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) das Gesamtergebnis B1 nachweisen.
Sie zeigen damit, dass Sie ein wesentliches Ziel des Integrationskurses erreicht haben.

DTZ-Termine

Schriftliche Prüfung

Mündliche Prüfung

Anmeldefrist

26. Jan 2024

27. Jan 2024

12. Jan 2024

23. Feb 2024

24. Feb 2024

09. Feb 2024

22. Mär 2024

23. Mär 2024

08. Mär 2024

19. Apr 2024

20. Apr 2024

05. Apr 2024

17. Mai 2024

18. Mai 2024

03. Mai 2024

28. Jun 2024

29. Jun 2024

14. Jun 2024

26. Jul 2024

27. Jul 2024

12. Jul 2024

23. Aug 2024

24. Aug 2024

09. Aug 2024

21. Sep 2024

21. Sep 2024

06. Sept 2024

29. Nov 2024

30. Nov 2024

15. Nov 2024

  • Was erwartet mich im DTZ?

    Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten und enthält Aufgaben zum Hören und Lesen. Außerdem müssen Sie einen kurzen Brief schreiben. Der mündliche Prüfungsteil dauert rund 15 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie sich kurz vorstellen und mit den Prüfenden und einer anderen an der Prüfung teilnehmenden Person über bestimmte Themen sprechen.

    Am Ende erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen im Gesamtergebnis Sprachkenntnisse der Stufe B1 oder A2 bescheinigt. Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch unter der Stufe A2 liegen, bekommen Sie kein Zertifikat, sondern nur eine Mitteilung zu Ihrem Ergebnis.

  • Die Sprachniveaus A2 und B1

    Um in der Prüfung das Sprachniveau B1 oder das Sprachniveau A2 zu erreichen, müssen Sie im Prüfungsteil “Sprechen” sowie mindestens in einem der anderen beiden Prüfungsteile – “Hören und Lesen” beziehungsweise “Schreiben” – das jeweilige Niveau erreichen.

    So können auch Teilnehmende in Alphabetisierungskursen, die am Ende des Kurses meist noch nicht das Niveau B1 erreicht haben, im Gesamtergebnis zumindest Sprachkenntnisse auf der Stufe A2 nachweisen.

  • Grundlage für den DTZ

    Inhaltliche Grundlage des DTZ ist das vom Goethe-Institut entwickelte Rahmencurriculum für Integrationskurse. Es stellt sicher, dass die Aufgaben der Prüfung sich durchgehend an den Kommunikationsbedürfnissen von Zugewanderten orientieren.

    Neben der Version für Erwachsene gibt es auch eine Variante für Jugendliche, die im Jugendintegrationskurs eingesetzt wird.

  • Wie kann ich mich auf den DTZ vorbereiten?

    Die Prüfungsvorbereitung ist ein wichtiger Teil des Integrationskurses. Dort lernen Sie die einzelnen Teile der Prüfung kennen und üben zusammen mit den anderen Kursteilnehmenden, die Aufgaben zu lösen.

  • Wie kann ich mich anmelden?

    Die Anmeldung der Teilnehmenden zum DTZ wird wie bisher über die Prüfungsstellen erfolgen.

    Voraussetzung für eine Teilnahme sind:

    1. die Kenntnis der lateinischen Schrift
    2. ein Mindestalter von 16 Jahren
    3. eine gültige Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs (inkl. verpflichtete Teilnehmende)
    oder
    die vorherige Teilnahme an mindestens einem Kursabschnitt des Integrationskurses.

Personen außerhalb des Integrationskurssystems können nicht am DTZ teilnehmen.
  • Übungstest und Online-Test

    Zusätzlich können Sie sich einen Übungstest (Übungssatz) zum DTZ als PDF-Dokument herunterladen und sich so einen ersten Überblick über die Prüfung verschaffen. Neben Beispielaufgaben enthält er ausführliche Hinweise zur Durchführung und Bewertung der Prüfung. Die Tonaufnahmen zum Prüfungsteil Hören können Sie als MP3-Dateien ebenfalls herunterladen. Alle aktuellen Übungssätze finden Sie auf der Webseite der g.a.s.t.

    Außerdem können Sie auf den Internetseiten des Goethe-Instituts DTZ-Beispielaufgaben zum Hören und Lesen direkt online bearbeiten.

    Sie möchten noch mehr über den DTZ erfahren? Im Prüfungshandbuch “Deutsch-Test für Zuwanderer – Prüfungsziele/Testbeschreibung” finden Sie ausführliche Informationen über Inhalte und Bewertung der Sprachprüfung sowie eine umfangreiche Wortliste.

  • Zulassung zur einmaligen Wiederholung der Abschlussprüfung

    Wenn Sie nach vollständigem Besuch des Integrationskurses den Sprachtest nicht auf Niveau B1 bestanden haben, kann Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Mal zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden zulassen. Diese Zulassung umfasst auch die einmalige kostenlose Wiederholung der Sprachprüfung

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